Was für öffentliche Einrichtungen schon länger Pflicht ist, wird nun auch für privatwirtschaftliche Unternehmen bald zur Vorschrift: Barrierefreiheit im digitalen Bereich. Im Sommer nächsten Jahres tritt das sog. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Stichtag für das Gesetz ist der 28. Juni 2025.
Barrierefreiheit bei Onlineauftritten und Websites bedeutet, dass diese Anwendungen auch für Menschen mit diversen Beeinträchtigungen wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sein müssen. Diese Menschen können aufgrund körperlicher oder geistiger Gegebenheiten Schwierigkeiten haben, einen Webauftritt so zu nutzen, wie es im eigentlichen Sinne gedacht ist. Die Art der Beeinträchtigung kann dabei sehr unterschiedlich sein, wie z.B.
Das Thema spielt im Grunde schon seit längerer Zeit eine große Rolle, v.a. auch in den vielfältigen Belangen der User-Experience (UX). Oft wird es zudem im Englischen mit dem Begriff “Accessibility” beschrieben.
Doch wer ist letztlich tatsächlich davon betroffen? Was bedeutet das Gesetz für betroffene Seitenbetreiber und welche Folgen hat es für deren Webauftritte?
Mit Hilfe unserer erfahrenen Kollegin Katy Schmitt von MattGelb (https://mattgelb.de) versuchen wir etwas Licht ins Gesetzes-Dunkel zu bringen. Katy Schmitt hat durch Teilnahmen an Weiterbildungen, Workshops sowie eigenständigem Studium sowie einer Mitgliedschaft in der IAAP D·A·CH ihre Fähigkeiten zur Entwicklung barrierefreier Websites ausgebaut und kann sich demnach durchaus Expertin auf diesem Gebiet nennen.
Unser Link-Tipp: (Quelle: MattGelb)
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